AGBs


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


§ 1. Allgemeines

Auf alle geschlossene Verträge/Auftragsbestätigungen zwischen ROLAND NENZEL/eventworX (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.


§ 2. Angebote / Verträge / Buchungen

Unsere Angebote sind freibleibend & haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag / Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher Form, Mail, Vertrag, oder Auftragsbestätigung, die schriftlich an den Auftraggeber übersendet wird. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.


§ 3. Rücktritt vom Vertrag / Auftragsstornierung

Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrag durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:

- Rücktritt / Stornierung bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage

- Rücktritt / Stornierung bis 4 Monate vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage

- Rücktritt / Stornierung bis 2 Monaten vor der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage

- Rücktritt / Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

Ausnahme:

Sollte ROLAND NENZEL/eventworX durch Absage einer Veranstaltung durch den Auftraggeber/Kunden zu einem anderen gleichwertigen Auftrag/Termin kommen/vereinbaren, dann werden in diesem Falle die Stornokosten gesondert geregelt.


§ 4. Rücktritt ROLAND NENZEL/eventworX vom Vertrag

Kommt ROLAND NENZEL/eventworX infolge einer Krankheit etc. seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, so hat ROLAND NENZEL/eventworX dem Auftraggeber ein schriftliches ärztliches Attest zu übersenden/vorzulegen. ROLAND NENZEL/eventworX behält sich das Recht vor, in Folge von technischen Ausfällen, Krankheit, Unfall oder bei höherer Gewalt ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe/Regress durch den Auftraggeber vom Vertrag zurück zu treten. Bei einem Rücktritt wird durch ROLAND NENZEL/eventworX ein möglichst gleichwertiger Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

Sollte der gebuchte Termin aufgrund eines zum Zeitpunkt der Vertragslegung nicht bekannten Radio/TV/Messe-Einsatzes von ROLAND NENZEL/eventworX nicht wahrgenommen werden können ist ROLAND NENZEL/eventworX ebenfalls berechtigt, einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen.
 

§ 5 Preise / Zahlungen / Gage

Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, in der Regel handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Zahlungen/Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an ROLAND NENZEL/eventworX unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten. Zahlungen /Gagen sind direkt vor, während oder nach der Veranstaltung in bar und in Euro der vereinbarten Höhe zu leisten. Zahlungen in Form einer Überweisung durch den Auftraggeber ist möglich, sowie die vereinbarte Gage auf dem Konto von ROLAND NENZEL/eventworX vor der Veranstaltung gutgeschrieben wird. Eine Überweisung nach der Veranstaltung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache / Bonitätsprüfung und/oder bei Bestandskunden möglich. Kreditkarten, Schecks etc. werden nicht akzeptiert.
 

§ 6 GEMA / Lizenzgebühren

Für eine ggf.notwendige Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter /Auftraggeber verantwortlich.


§ 7 Haftung

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie ein Schaden der nicht

durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch ROLAND NENZEL/eventworX verursacht wurde.

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von ROLAND NENZEL/eventworX die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden. Kann ROLAND NENZEL/eventworX die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall / Stromschwankungen beim Veranstalter/Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, sowie hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung/Gage und keinen Anspruch Schadensersatz.


§ 8 Leistungserbringung durch Discjockey

Die gesamte Leistungserbringung durch ROLAND NENZEL/eventworX umfasst die Durchführung der Veranstaltung  und je nach Vertrag/Angebot auch die Anlieferung und den Aufbau des vereinbarten/gebuchten Equipment, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipment. Der Aufbau und Abtransport findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
 

§ 9 Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der

allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROLAND NENZEL/eventworX nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen

Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise

erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Mit der Übersendung einer schriftlichen

Buchungsbestätigung per E-Mail geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen

rechtsverbindlichen Vertag mit dem Auftragnehmer ein. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Königswinter.